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Über KFZ-Gutachter AUTOEXPERT

Erfahren Sie mehr über KFZ-Gutachter Auto Expert. Unser erfahrenes Team von Kfz-Gutachtern steht für professionelle Expertise und exzellenten Kundenservice.

Mit langjähriger Erfahrung in der Branche sind wir stolz darauf, unseren Kunden qualitativ hochwertige Gutachten und einen erstklassigen Service zu bieten.

Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle Unfälle – Ihr Sachverständiger vor Ort in Süddeutschland.

  • Professionelle Gutachten für alle Fahrzeugtypen
  • Kostenfreier Vor-Ort-Service in ganz Süddeutschland
  • Schnelle Terminvergabe & kompetente Beratung
Mehr über uns

Warum KFZ-Gutachter AUTOEXPERT?

Schnell, Flexibel, Zuverlässig

Wir begutachten Ihr Fahrzeug unkompliziert und zeitnah. Dank unseres Netzwerks aus erfahrenen Sachverständigen sind wir in ganz Süddeutschland für Sie vor Ort.

Expertise & Objektivität

Fundierte Ausbildung, neutrale Analyse und präzise Gutachten zeichnen unser Team aus. Wir setzen ausschließlich auf unabhängige Bewertung.

Unser Service

Von der Schadensaufnahme bis zur Rechtsabwicklung – wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess nach einem Unfall.

So läuft das Gutachten ab

Von der Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens – wir begleiten Sie in 6 einfachen Schritten durch den gesamten Prozess.

1

Kontaktaufnahme

Telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular

2

Terminvereinbarung

Wir finden einen passenden Begutachtungstermin für Sie

3

Begutachtung

Vor-Ort-Besichtigung durch unseren erfahrenen Gutachter

4

Gutachtenerstellung

Präzises Dokument mit allen relevanten Details

5

Beratung

Erklärung & Beantwortung aller Ihrer Fragen

6

Abschluss

Übergabe des Gutachtens und Unterstützung bei der Abwicklung

Unser erfahrenes Team

Alle 6 Gutachter kennenlernen

Google Bewertungen

"Heute Mittag angerufen und konnte direkt am Nachmittag vorbeikommen. Alles lief schnell, unkompliziert und sehr professionell ab. Man fühlt sich gut aufgehoben und merkt sofort die Erfahrung. Klare Empfehlung!"

– Deniz Pajaziti

"Super Service, unkomplizierte Terminvergabe und zeitnahe Antworten - kann ich nur weiterempfehlen!"

– Felix Lang-Geiger

"Sehr kompetentes Team! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Auszahlung der Summe wurde ich immer auf dem Laufenden gehalten. Es war alles super erklärt, transparent und sehr detailliert. Klare Empfehlung! Danke für die Abwicklung."

– Oguzhan Erdogan

"Alles lief unkompliziert ab. Sehr kompetente Mitarbeiter. Man hat fast keine weitere Arbeit als Geschädigter – 10/10."

– Stefan

"Bin froh, dass ich solche kompetente, erfahrene und zuverlässige Gutachter gefunden habe. Die ganze Abwicklung ging sehr schnell und unkompliziert. Vielen Dank an das Team."

– deno

"Die Bewertungen sprechen für sich, da gibt es nichts einzuwenden! Die Gebrüder Acar sind sehr freundlich und kompetent. Ich erhielt eine super Beratung und die gesamte Abwicklung ging sehr schnell von dannen. Ich bin top zufrieden und werde mich bei Bedarf auf jeden Fall wieder bei euch melden!"

– T S

4.9 von 5 Sternen basierend auf über 150 Bewertungen

Häufig gestellte Fragen (Q&A)

Die Kosten des Gutachters sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Natürlich kommen wir zu Ihnen (das kostet Sie keinen Aufpreis), nehmen den Schaden bei Ihnen vor Ort auf und klären mit Ihnen sämtliche Formalitäten.

Eine fiktive Abrechnung ist, wenn die Schadenssumme an den Geschädigten ausgezahlt wird. Sie haben selber die Wahl, ob das Fahrzeug repariert werden soll, oder nicht.

Eindeutig Gutachten! Das Gutachten enthält zusätzlich zur Reparaturkostenabrechnung noch folgendes: • Nutzungsausfallentschädigung • Wertminderung • allgemeine Kostenpauschale Beim Kostenvoranschlag hingegen werden nur die Reparaturkosten ermittelt.

Wir raten Ihnen immer zu einem Rechtsanwalt, zu dem Sie diesen auch nicht bezahlen müssen, wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen. Die Kosten für den gewählten Rechtsanwalt trägt die Haftpflichtversicherung. Sollten Sie keinen Rechtsbeistand haben beziehungsweise einen Rechtsanwalt kennen, fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie müssen die Polizei tatsächlich nicht nach einem Verkehrsunfall anrufen. Aber dennoch raten wir Ihnen dies zu tun, wenn die Situation kompliziert ist. Die Beweisaufnahme ist sehr wichtig, da viele Unfallverursacher letztendlich den Schaden bestreiten, den Sie verursacht haben.

Ihr gutes Recht übernimmt der Anwalt. Die gegnerische Versicherung trägt die Gutachter- und Anwaltskosten.

Wenn Sie als Unfallgeschädigter durch fahrlässiges Verhalten den Unfall mitverursacht haben. Die Schadensregulierung erfolgt nach ermittelter Teilschuldquote.

Wir sind da, wo Sie uns brauchen. Der Vor-Ort-Service ist für Sie kostenfrei. Als Geschädigter übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Fahrtkosten.

Sie haben die freie Wahl! Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen und sollten keinesfalls die von der Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstätten aufsuchen.

Nein, es steht Ihnen frei, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen, selbst reparieren oder sich den Schadensbetrag auszahlen lassen. Bei einer Auszahlung erhalten Sie den Betrag abzüglich MwSt, wenn kein Totalschaden vorliegt. Sind Sie Eigentümer des Fahrzeugs, entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Fahrzeug geschieht.

Der Geschädigte ist verpflichtet, alle Vor- und Altschäden anzugeben und reparierte Schäden nachzuweisen. Sonst besteht die Gefahr, dass die gegnerische Versicherung den vollen Schadensersatzanspruch berechtigt ablehnt.

Bleiben Sie hier ganz locker und entspannt. Manche Versicherungen versuchen Ihnen Dinge zu vermitteln, die nicht dem Gesetz entsprechen. Sie hören Aussagen wie: 'Sie dürfen keinen Rechtsanwalt nehmen', 'Wir schicken Ihnen unseren Gutachter!', 'Sie dürfen keinen anderen Gutachter außer unseren nehmen!', 'Wir bezahlen Ihren Rechtsanwalt nicht!' Und, und, und... Sollten Sie durch die gegnerische Versicherung kontaktiert werden, sagen Sie einfach, dass Sie schon einen Anwalt und einen Gutachter eingeschaltet haben. Im Anschluss rufen Sie uns einfach an und lassen sich kostenlos von uns beraten.

In der Regel kann der Geschädigte auch einen wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lassen. Selbst dann, wenn diese gemäß Gutachten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes ausmachen würden.

Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug so schwer beschädigt wurde, dass eine Reparatur entweder nicht möglich oder nicht rentabel ist.

Als Beilackierung bezeichnet man die Farbanleichung der Karosserieteile, die an die Schadenstelle angrenzen. Dies wird getan, um optische Farbunterschiede zwischen Alt-und Neulack zu minimieren.

Altschäden sind Beschädigungen, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbesichtigung noch nicht instand gesetzt worden sind. Als Altschäden bezeichnet man sowohl Unfallschäden, als auch sonstige Beschädigungen, wie z.B Lack- oder Korrosionsschäden.

Als Vorschäden werden die Beschädigungen eines KFZ bezeichnet, die zu einem früheren Zeitpunkt am Fahrzeug vorlagen, jedoch zwischenzeitlich behoben wurden.

Um einen Schadensersatz geltend machen zu können, darf der Schadensersatzanspruch noch nicht verjährt sein. Laut §195 BGB verjährt dieser nach drei Jahren.

Unter einem Bagatellschaden versteht man kleine Sachschäden bis zu 750 Euro. Auch hier können Sie eine Wertminderung geltend machen. Die Wertminderung hängt von Fahrzeugalter und Laufleistung ab.

Benötigen Sie ein professionelles Kfz-Gutachten?

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und beraten Sie kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir kommen zu Ihnen vor Ort!